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Schöne junge Frau und ihr süßer Hund beim Training zu Hause.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Von der Versicherungspflicht befreit zu werden, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Arbeitnehmer

  • Das Einkommen liegt unter der Grenze der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Arbeit in Teil- oder Altersteilzeit, Elternzeit oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit wegen Pflege

Arbeitslose

  • Fünf Jahre vor Bezug des Arbeitslosengeldes hat keine Krankenversicherung bestanden.

 

 

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