Pflegeversicherung: Kurzzeitpflege
Ihre Pflege ist für kurze Zeit zu Hause nicht oder noch nicht möglich? Dann beteiligen wir uns an den Kosten für eine Kurzzeit-Pflege in einer Pflege-Einrichtung.
Seit dem 01.07.2025 gibt es für die Kurzzeit-Pflege und die Verhinderungs-Pflege den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag. In Höhe von 3.539,00 Euro für bis zu 56 Kalendertage im Jahr. Diesen Betrag können Sie flexibel für beide Leistungen einsetzen.
Sie suchen noch nach einer Einrichtung? Mit dem Pflegefinder können Sie direkt nach einem geeigneten Leistungspartner suchen. Gehen Sie einfach auf www.bkkname.de/pflegefinder.
